Wenn die Eltern sich entscheiden unterschiedliche Wege zu gehen und die Besuchstermine ihrer Kinder nicht allein regeln können, helfen unsere Sozialarbeiterinnen mit ihrer Kompetenz und Fachwissen diese Situation in den Griff zu bekommen.
Denn nach dem Kindschaftsrecht (§1684 Abs.1, BGB) ist jeder Elternteil zum Umgang mit dem Kind berechtigt und verpflichtet. Zur Durchführung dieses Angebotes hat der Kinderschutzbund ein Konzept entwickelt, in dem die Rahmenbedingungen für alle Beteiligten geregelt und eine erfolgreiche Zusammenarbeit ermöglicht werden.
Im Mittelpunkt der Begleiteten Umgänge steht immer das Wohl der Kinder.
Terminvergabe für alle neue und laufende Umgänge erfolgen telefonisch mit den Sozialarbeiterinnen.